Vertragsstrafe beim Bauvertrag: Was Bauherren und Bauunternehmen wissen müssen

Vertragsstrafe beim Bauvertrag: Was Bauherren und Bauunternehmen über Rechtssicherheit, Wirksamkeit und Höchstgrenzen wissen müssen, um Bauverzögerungen rechtlich sicher zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.

10/8/20252 min lesen

Die Vertragsstrafe ist ein wichtiges Instrument im Bauvertrag, um sicherzustellen, dass Bauleistungen fristgerecht und ordnungsgemäß erbracht werden. Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen sollten die rechtlichen Grundlagen, die Wirksamkeit und die Auswirkungen einer Vertragsstrafe genau kennen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ist eine Vertragsstrafe im Bauvertrag?

Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Strafzahlung, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, beispielsweise wenn Bauleistungen zu spät oder mangelhaft erbracht werden. Ziel ist es, den Auftragnehmer zu motivieren, Termine und Qualitätsstandards einzuhalten, ohne dass der Auftraggeber einen konkreten Schaden nachweisen muss. Diese Klausel findet sich häufig in Bauverträgen, sei es nach BGB oder VOB/B.

Wann ist eine Vertragsstrafe wirksam?

Eine Vertragsstrafe muss klar, transparent und angemessen im Vertrag geregelt sein. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Vertragsstrafe verschuldensabhängig formuliert wird und eine doppelte Begrenzung einhält: Sie darf pro Tag höchstens 0,2 bis 0,3% der Auftragssumme betragen und insgesamt nicht mehr als 5% der Auftragssumme ausmachen. Zudem ist ein ausdrücklicher Vorbehalt der Vertragsstrafe bei der Bauabnahme notwendig, damit die Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann. Andernfalls verfällt der Anspruch. Eine zu hohe oder unklare Vertragsstrafe kann von Gerichten als unwirksam beurteilt werden.

Was Bauherren beachten sollten

Bauherren profitieren von der Vertragsstrafe, da sie einen pauschalen Ausgleich bei Verzögerungen oder mangelhafter Leistung erhalten können, ohne aufwendige Schadensnachweise führen zu müssen. Damit die Vertragsstrafe wirksam ist, sollten Bauherren:

  • Einen verbindlichen Fertigstellungstermin im Bauvertrag festhalten.

  • Die Vertragsstrafe klar und nachvollziehbar formulieren.

  • Auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen achten.

  • Den Vorbehalt der Vertragsstrafe bei der Abnahme schriftlich erklären.

So vermeiden sie spätere Streitigkeiten und stärken ihre Rechtsposition bei Bauverzögerungen.

Was Bauunternehmen wissen müssen

Für Bauunternehmen ist die Vertragsstrafe ein potenzielles Risiko mit erheblichen finanziellen Folgen. Um unangemessene Belastungen zu vermeiden, sollten Unternehmer:

  • Vertragsstrafenklauseln vor Vertragsunterzeichnung sorgfältig prüfen.

  • Sicherstellen, dass die Klauseln realistisch und rechtlich zulässig sind.

  • Bei Verzögerungen unverzüglich Baubehinderungen melden, um Ansprüche auf Vertragsstrafe zu vermeiden.

  • Im Zweifel professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Eine zu ungenaue oder unverhältnismäßige Vertragsstrafe kann vor Gericht als unwirksam gelten, dennoch ist der Umgang mit solchen Klauseln sorgfältig zu handhaben.

Fazit

Die Vertragsstrafe ist ein gebräuchliches und effektives Mittel, um bei Bauvorhaben die Vertragstreue zu sichern. Für Bauherren bietet sie Sicherheit bei Verzögerungen, für Bauunternehmen stellt sie eine Verpflichtung dar, Termine einzuhalten. Beide Seiten profitieren von klaren, fairen und rechtlich geprüften Vertragsstrafenklauseln, um Konflikte zu vermeiden und eine erfolgreiche Bauabwicklung zu gewährleisten.