Untermiete von Geschäftsräumen: Rechte, Pflichten und Strategien für Mieter und Vermieter

Untermiete von Geschäftsräumen: Alles Wichtige zu Rechten, Pflichten und praxisnahen Tipps für Mieter, Vermieter und Untermieter. Rechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten verständlich erklärt.

Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.

8/6/20252 min lesen

white concrete building during daytime
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Die Untermiete von Geschäftsräumen ist in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle und wachsender Immobilienpreise eine häufig gewählte Option für Unternehmen und Selbstständige. Sie bietet sowohl Hauptmietern als auch Untermietern Vorteile, birgt aber auch rechtliche Herausforderungen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Im Folgenden wird das Thema umfassend beleuchtet, damit Sie als Vermieter, Hauptmieter oder Untermieter rechtssicher und erfolgreich agieren.

Was bedeutet Untermiete bei Geschäftsräumen?

Bei der Untermiete räumt der Hauptmieter einem Dritten das Recht ein, die vom Hauptmieter gemieteten Geschäftsräume ganz oder teilweise zu nutzen. Das ursprüngliche Mietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter bleibt dabei bestehen. Der Hauptmieter trägt weiterhin die Hauptverantwortung gegenüber dem Vermieter.

Anders als bei der Wohnraumuntermiete ist die Untermiete von Geschäftsräumen weniger restriktiv geregelt. Dennoch stellt jede Untervermietung eine Veränderung des Mietverhältnisses dar und sollte durch einen eigenen Untermietvertrag abgesichert werden.

Zustimmung des Vermieters

Ein entscheidender rechtlicher Aspekt ist die Zustimmung des Vermieters. Grundsätzlich bedarf jede Untervermietung von Geschäftsräumen der Einwilligung des Vermieters, sofern dies im Hauptmietvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Der Hauptmieter sollte daher unbedingt vor Abschluss eines Untermietvertrags die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen. Ohne Zustimmung riskiert er eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietvertrags.

Inhalt und Gestaltung des Untermietvertrags

Der Untermietvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein, um alle Beteiligten rechtlich abzusichern. Zentrale Punkte, die im Vertrag geregelt werden sollten, sind:

  • Beschreibung des Untermietgegenstands (welche Räume werden genau vermietet?)

  • Dauer des Untermietverhältnisses (befristet oder unbefristet)

  • Höhe und Zahlungsweise der Miete

  • Regelungen zur Nutzung der Räume (z.B. Art der erlaubten gewerblichen Tätigkeiten)

  • Verantwortung für Betriebskosten und Nebenkosten

  • Haftungsfragen für Schäden oder Vertragsverletzungen

Der Hauptmieter bleibt dem Vermieter gegenüber verpflichtet und haftet weiterhin für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Hauptmietvertrag, selbst wenn der Untermieter einen Schaden verursacht oder mit Zahlungen in Verzug gerät.

Typische Fallstricke und Praxistipps

1. Schriftform: Sämtliche Vereinbarungen zur Untermiete sollten schriftlich festgehalten werden, um bei späteren Streitigkeiten Beweise in der Hand zu haben.

2. Vertragswidrige Untervermietung: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Untervermietung regelmäßig unzulässig. Dies kann auch für kurzfristige oder Teiluntermietung gelten.

3. Mietanpassung: Die Höhe der Untermiete sollte angemessen sein, darf aber die im Hauptmietvertrag vereinbarte Gesamtmiete nicht übersteigen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.

4. Nebenkosten: Es empfiehlt sich, die Verteilung und Abrechnung der Nebenkosten klar zu regeln, damit es nicht zu Missverständnissen zwischen Haupt- und Untermieter kommt.

5. Beendigung des Hauptmietvertrags: Endet der Hauptmietvertrag, so endet auch automatisch das Untermietverhältnis. Untermieter sollten daher bedenken, dass ihr Nutzungsrecht immer vom Bestand des Hauptmietvertrags abhängig ist.

Rechte und Pflichten von Untermietern

Der Untermieter hat das Recht auf ungestörte Nutzung der gemieteten Geschäftsräume, wie im Untermietvertrag definiert. Er muss die Mieträume pfleglich behandeln und die vereinbarten Pflichten (Mietzahlung, Nebenkosten, Rücksichtnahme auf Mitmieter etc.) einhalten. Gegenüber dem Vermieter besteht meist keine direkte Rechtsbeziehung – Ansprechpartner bleibt der Hauptmieter.

Empfehlungen für Vermieter

Vermieter sollten Anfragen zur Untervermietung nicht grundsätzlich ablehnen, da eine gut geregelte Untervermietung Leerstände vermeidet und Stabilität im Mietverhältnis fördert. Dennoch ist eine sorgfältige Prüfung des Untermieters ratsam, insbesondere hinsichtlich dessen Bonität und Geschäftstätigkeit. Zudem sollten im Hauptmietvertrag klare Regelungen zur Untervermietung getroffen werden.

Fazit

Die Untermiete von Geschäftsräumen bietet sowohl Chancen als auch Risiken. Hauptmieter profitieren von zusätzlicher Flexibilität und Reduzierung von Kosten, Untermieter erhalten Zugang zu begehrten Flächen. Essenziell ist eine offene Kommunikation, die Einholung der Vermieterzustimmung und eine sorgfältige vertragliche Gestaltung. Mit diesen Voraussetzungen kann die Untermiete eine attraktive Win-Win-Lösung sein.