Optionsrecht im Gewerbemietvertrag: Chancen und Risiken für Mieter und Vermieter
Optionsrecht im Gewerbemietvertrag: Wie funktioniert es, welche Vorteile und Risiken bestehen? Praxisnahe Erläuterungen zu Vertragsgestaltung, Fristen und wirtschaftlichen Chancen für Mieter und Vermieter.
Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.
8/6/20253 min lesen
Das Optionsrecht ist ein zentrales Instrument der Vertragsgestaltung im Gewerbemietrecht. Es ermöglicht dem Mieter, den bestehenden Mietvertrag um eine vorher festgelegte Dauer zu verlängern – zu den Konditionen, die im Ursprungsvertrag geregelt sind. Gerade in einem wettbewerbsintensiven Immobilienmarkt gewinnen Flexibilität und Planungssicherheit für Unternehmen und Vermieter gleichermaßen an Bedeutung. Im Folgenden erfahren Sie, wie das Optionsrecht funktioniert, welche Vorteile und Risiken es mit sich bringt, worauf bei der Gestaltung zu achten ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Was ist das Optionsrecht im Gewerbemietvertrag?
Das Optionsrecht ist das vertraglich eingeräumte Recht des Mieters, das bestehende Mietverhältnis ein- oder mehrmals zu verlängern. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung des Mieters, das Mietverhältnis zu unveränderten oder zuvor definierten Bedingungen fortzuführen. Die Parteien vereinbaren dabei zu Vertragsbeginn sowohl die mögliche Verlängerungsdauer als auch die Modalitäten für die Ausübung der Option.
Typische Ausgestaltung
Option zur Verlängerung um feste Zeiträume, z.B. fünf Jahre.
Mehrfache Optionsrechte können vereinbart werden, etwa zweimal um jeweils fünf Jahre.
Die Konditionen, insbesondere der Mietzins, werden entweder für die Verlängerungsperioden im Voraus festgelegt oder eine Anpassung (z.B. Index- oder Staffelmiete) wird vertraglich bestimmt.
Die Optionsausübung muss in der Regel schriftlich und innerhalb einer bestimmten Frist vor Mietvertragsende erfolgen.
Vorteile des Optionsrechts
Für Mieter
Planungssicherheit: Unternehmen sichern sich langfristig den Standort für ihre geschäftliche Entwicklung.
Kalkulierbarkeit der Kosten: Die finanzielle Belastung bleibt über Jahre transparent, unerwartete Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.
Flexibilität: Das Optionsrecht ist ein „Kann-Recht“, keine Verpflichtung. Der Mieter kann je nach Marktlage flexibel entscheiden.
Für Vermieter
Attraktivität für Mieter: Kündigungsschutz und langfristige Vertragsverhältnisse sind für solvente Mieter ein Pluspunkt.
Leerstandsreduktion: Verlängerungsoptionen sorgen bei Ausübung für kontinuierliche Mieteinnahmen.
Risiken und Herausforderungen
Das Optionsrecht bringt allerdings auch Herausforderungen mit sich:
Mietzinsentwicklung: Steigt das allgemeine Mietniveau, kann eine vereinbarte Verlängerung zum Ursprungsmietzins für den Vermieter nachteilig sein. Umgekehrt sind Mieter bei fallenden Marktmieten zur langfristigen Zahlung verpflichtet.
Ausübung der Option: Versäumt der Mieter die Optionsfrist oder erfolgt keine formgerechte Erklärung, entfällt das Recht auf Verlängerung. Die Fristwahrung ist daher von großer Bedeutung.
Vertragsbindung: Der Vermieter hat bei wirksam ausgeübten Optionen keine Möglichkeit, das Mietverhältnis planmäßig zu beenden, was im Einzelfall die Flexibilität einschränkt.
Wichtige Aspekte bei der Gestaltung
Für beide Parteien empfiehlt sich eine klare, genaue und umfassende vertragliche Formulierung des Optionsrechts:
Schriftform vereinbaren: Die Erklärung, ob und wie die Option ausgeübt werden muss, sollte eindeutig geregelt werden.
Optionsfrist präzise festlegen: Beispielsweise muss der Mieter mindestens sechs Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich und explizit erklären, dass er von der Option Gebrauch macht.
Regelung der Mietzinsanpassung: Schon im Ursprungsvertrag sollte festgelegt werden, wie die Miete in den Optionsperioden berechnet wird (z. B. Indexklausel, neue Verhandlungen oder Festbetrag).
Weitere Vertragskonditionen: Auch Punkte wie Instandhaltungs-, Renovierungs- und Rückgabepflichten sollten für die Optionszeit eindeutig geregelt sein.
Mehrfachoptionen: Wenn gewünscht, können auch mehrfache Verlängerungsoptionen vereinbart werden, um noch mehr Flexibilität zu bieten.
Praxistipps für Mieter und Vermieter
Frühzeitige Prüfung der Fristen: Mieter sollten sich rechtzeitig erinnern lassen, um die Option nicht versehentlich zu verlieren.
Regelmäßige Mietmarktanalyse: Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Ausübung sollte unter Einbeziehung der Marktentwicklung abgewogen werden.
Juristische Beratung: Da kleine Formfehler gravierende Folgen haben können, empfiehlt sich für beide Parteien eine anwaltliche Vertragsprüfung.
Fazit
Das Optionsrecht im Gewerbemietvertrag ist ein bewährtes Werkzeug, um Planbarkeit und Flexibilität für die langfristige geschäftliche Entwicklung zu schaffen. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung schützt sowohl Mieter als auch Vermieter vor unerwünschten Überraschungen. Beide Seiten profitieren davon, wenn die Regelungen klar, fair und an den individuellen Bedarf angepasst sind.