Leistungsänderungen beim Bauvertrag – Was Bauherren und Bauunternehmen wissen müssen
Leistungsänderungen beim Bauvertrag: Wichtige Infos, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps für Bauherren & Bauunternehmen zur sicheren Umsetzung und Kostenkontrolle.
Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.
10/8/20252 min lesen


Leistungsänderungen gehören zu den häufigsten Herausforderungen im Bauvertrag und können sowohl für Bauherren als auch Bauunternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Ob Anpassungen im Bauumfang, geänderte Bauabläufe oder unerwartete Zusatzleistungen – diese Änderungen müssen rechtlich sauber geregelt und praxisnah umgesetzt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Was sind Leistungsänderungen beim Bauvertrag?
Eine Leistungsänderung liegt vor, wenn der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang in einem Bauvertrag nach Vertragsschluss verändert wird. Das kann Erweiterungen, Reduzierungen oder andere Anpassungen der vertraglichen Leistungen betreffen. Leistungsänderungen ergeben sich oft durch geänderte Kundenwünsche, unvorhergesehene Baugegebenheiten oder behördliche Vorgaben.
Rechtliche Grundlagen und Regelungen
Im Bauvertrag sind Leistungsänderungen durch Regelungen im Bauvertragsrecht, insbesondere durch §§ 650bff. BGB bzw. § 2 Abs. 5 VOB/B und weitere Vertragsklauseln, abgedeckt. Änderungen müssen grundsätzlich einvernehmlich zwischen Bauherr und Bauunternehmen vereinbart werden. Außerdem ist zu beachten, dass Leistungsänderungen Auswirkungen auf Kosten und Termine haben können. Hierzu ist eine Anpassung der Vergütung und des Fertigstellungstermins erforderlich.
Praktische Auswirkungen für Bauherren und Bauunternehmen
Für Bauherren bedeuten Leistungsänderungen oft höhere Kosten und mögliche Zeitverschiebungen. Ein transparenter Änderungsprozess mit klarer Dokumentation ist wichtig, um den Überblick über Mehr- und Minderkosten zu behalten. Bauunternehmen sollten Leistungsänderungen sorgfältig dokumentieren und rechtzeitig eine Nachtragsvereinbarung fordern, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Schritt-für-Schritt Vorgehen bei Leistungsänderungen
Änderungswunsch erkennen und schriftlich festhalten.
Gemeinsame Prüfung der Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan.
Vereinbarung einer Nachtragsvereinbarung mit klaren Regelungen.
Dokumentation der Änderungen und Anpassung der Bauplanung.
Kontinuierliche Kommunikation zwischen allen Vertragspartnern.
Häufige Fehler vermeiden
Mündliche Absprachen ohne schriftliche Fixierung,
Unklare Regelungen zu Mehrkosten und Terminverschiebungen,
Fehlende Transparenz und Dokumentation,
Nicht rechtzeitige Meldung von Mehrkosten durch das Bauunternehmen.
FAQ zu Leistungsänderungen im Bauvertrag
Was passiert, wenn Leistungsänderungen nicht schriftlich vereinbart werden?
Ohne schriftliche Vereinbarung besteht das Risiko, dass Mehrkosten oder Terminverschiebungen nicht anerkannt werden.
Wie wird die Mehrvergütung berechnet?
Die Berechnung orientiert sich meist an den geltenden Preisen des Bauvertrags oder an tatsächlichen Mehrkosten.
Was tun bei Streitigkeiten über Leistungsänderungen?
Eine rechtzeitige fachkundige Beratung und ggf. die Einschaltung eines Mediators oder Rechtsanwalts kann helfen, Konflikte zu lösen.
Diese klare, strukturierte Darstellung unterstützt Bauherren und Bauunternehmen dabei, Leistungsänderungen rechtssicher zu handhaben und Konflikte zu vermeiden.