Lastenfreistellung beim Grundstückskauf: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Lastenfreistellung Grundstückskauf: Wichtige Infos für Käufer und Verkäufer. Erfahren Sie, wie die Lastenfreistellung funktioniert, warum sie rechtlich entscheidend ist und wie Sie typische Fehler vermeiden. Jetzt absichern und Rechtsrisiken beim Grundstückserwerb minimieren!
Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.
10/8/20252 min lesen


Die Lastenfreistellung ist ein zentraler Aspekt beim Grundstückskauf und betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen. Sie stellt sicher, dass das Grundstück beim Eigentumsübergang frei von vorherigen Belastungen, wie Grundschulden, Hypotheken oder anderen Eintragungen, ist. Für Käufer bedeutet dies Rechtssicherheit und Schutz vor unerwarteten Forderungen, während Verkäufer durch die Lastenfreistellung ihre Verkaufsverpflichtung erfüllen und einen reibungslosen Eigentumsübergang gewährleisten.
Was ist eine Lastenfreistellung genau?
Unter Lastenfreistellung versteht man die Befreiung eines Grundstücks von eingetragenen Belastungen im Grundbuch zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Diese Belastungen können Grundpfandrechte (z.B. Hypotheken), Dienstbarkeiten (z.B. Wegerechte) oder andere Rechte Dritter sein. Ohne eine ordnungsgemäße Lastenfreistellung könnte der Käufer weiterhin an diese Verpflichtungen gebunden sein, was erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringt.
Rechtliche Bedeutung für Käufer und Verkäufer
Für Käufer ist die Lastenfreistellung ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. In der Praxis wird häufig über den Notarvertrag festgelegt, dass der Verkäufer für die Freistellung sorgt. Dabei muss der Verkäufer eventuell bestehende Belastungen ablösen oder mit den Gläubigern entsprechende Vereinbarungen treffen. Die Burden of proof liegt beim Verkäufer, die Grundstücksfreistellung zu garantieren und nachzuweisen.
Für Verkäufer ist die Lastenfreistellung eine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag. Die rechtzeitige und vollständige Lastenfreistellung ist meist Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises. Fehlt die Lastenfreistellung, hat der Käufer das Recht, die Zahlung zurückzuhalten oder den Vertrag rückabzuwickeln.
Ablauf der Lastenfreistellung beim Grundstückskauf
Grundbuchprüfung: Zu Beginn prüft der Notar das Grundbuch, um vorhandene Lasten zu ermitteln.
Vereinbarung im Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer vereinbaren die Lastenfreistellung und die Modalitäten der Ablösung.
Ablösung der Lasten: Der Verkäufer sorgt für die Löschung bzw. Ablösung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen, oftmals durch Zahlung an Gläubiger.
Grundbuchberichtigung: Nach Zahlung erfolgt die Löschung der Belastungen im Grundbuch.
Eigentumsübergang: Die Eigentumsumschreibung erfolgt, nachdem das Grundstück lastenfrei ist.
Der Prozess erfordert eine enge Koordination zwischen Käufer, Verkäufer, Notar und u.U. Banken oder Kreditgebern.
Praxis-Tipps und häufige Fehler vermeiden
Rechtzeitige Klärung: Käufer sollten frühzeitig im Kaufprozess Klarheit über bestehende Lasten einholen.
Notar einschalten: Der Notar spielt eine entscheidende Rolle und muss im Vertrag klare Lastenfreistellungsvereinbarungen treffen.
Verjährungsfristen beachten: Für bestimmte Belastungen gibt es gesetzliche Fristen, die beachtet werden müssen.
Dokumentation sichern: Alle Ablösungen und Löschungen im Grundbuch sollten dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Vermeidung von Doppelzahlungen: Verkäufer sollten keine Ablösung vornehmen, ohne gesicherte Kaufpreiszahlungen oder entsprechende Vereinbarungen.
Lastenfreistellung und digitale Notarprozesse
Moderne Verfahren erlauben eine digitale Kommunikation mit Grundbuchämtern und beteiligten Parteien. So können Lastenfreistellungen und Löschungen schneller und transparenter abgewickelt werden, was insbesondere bei komplexen Belastungssituationen Vorteile bringt.