Instandhaltung im Gewerbemietvertrag: Rechte, Pflichten und praktische Tipps

Instandhaltung im Gewerbemietvertrag: Alles zu rechtlichen Grundlagen, typischen Vertragspflichten und praxisnahen Tipps für Mieter und Vermieter. Wie gelingt eine rechtssichere und effiziente Organisation der Instandhaltung von Geschäftsimmobilien?

Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.

8/9/20253 min lesen

photo of dining table and chairs inside room
photo of dining table and chairs inside room

Die Instandhaltung und Instandsetzung zählen zu den zentralen Themen in jedem Gewerbemietvertrag. Sie betreffen sowohl die rechtliche Verantwortung für den Zustand der Mieträume als auch wirtschaftliche Interessen und die langfristige Werterhaltung der Immobilie. Unterschiedlich zur Wohnraumvermietung sind die Regelungen im Gewerbemietrecht weitgehend der vertraglichen Vereinbarung überlassen – umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und aktiv zu gestalten.

Was bedeutet Instandhaltung im Gewerbemietvertrag?

Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Mieträume und ihre technischen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Wartungen, Reparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten. Abzugrenzen ist die Instandhaltung von der Instandsetzung, die die Beseitigung von Mängeln und Schäden umfasst, um die Mieträume wiederherzustellen.

Gesetzliche Grundsätze und Vertragsgestaltung

Im Gegensatz zur Wohnraummiete bestehen im Gewerbemietrecht kaum zwingende gesetzliche Vorgaben. Das bedeutet, dass Mieter und Vermieter die Verteilung der Aufgaben rund um Instandhaltung und Instandsetzung weitgehend frei regeln können. Üblich ist dabei die folgende Aufteilung:

  • Instandhaltungspflicht des Vermieters: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§535 BGB) ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache während der Vertragslaufzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Dazu gehören die Beseitigung größerer Schäden, die Wartung zentraler Anlagen (z. B. Heizung, Aufzug) und die Reparatur der Bausubstanz.

  • Übertragungspflichten auf den Mieter: In Gewerbemietverträgen werden aber häufig Teile dieser Pflichten, etwa Schönheitsreparaturen oder kleinere Instandhaltungen, vertraglich auf den Mieter übertragen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber klar und eindeutig formuliert sein.

Typische Regelungen im Gewerbemietvertrag

Viele Mietverträge enthalten detaillierte Klauseln zur Instandhaltung, zum Beispiel:

  • Kleinreparaturklauseln: Mieter übernehmen Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (z. B. 100 oder 200 Euro pro Einzelmaßnahme).

  • Schönheitsreparaturen: Regelmäßiges Streichen, Tapezieren oder das Pflegen von Bodenbelägen liegt häufig in der Verantwortung des Mieters.

  • Wartung technischer Anlagen: Wartungsarbeiten an Anlagen wie Klimaanlagen, Heizungen oder Aufzügen können dem Mieter (besonders bei exklusiver Nutzung) auferlegt werden.

  • Instandsetzungspflichten: Grundsätzlich verbleiben umfangreiche bauliche und strukturelle Maßnahmen meist beim Vermieter, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Grenzen der Übertragung an den Mieter

Nicht jede Übertragung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflichten auf den Mieter ist wirksam. Die Rechtsprechung zieht bei unangemessener Benachteiligung des Mieters klare Grenzen. Folgende Prinzipien sollten beachtet werden:

  • Transparenz und Eindeutigkeit: Die Vertragsklauseln müssen eindeutig verständlich sein.

  • Keine Übertragung der gesamten Instandsetzung der Bausubstanz: Klauseln, die dem Mieter sämtliche Instandhaltung, auch am Dach oder tragenden Wänden, aufbürden, sind oft unwirksam.

  • Angemessene Höhe bei Kleinreparaturen: Die Kostenbeteiligung darf einen klar umrissenen Rahmen nicht überschreiten und sollte angemessen beschränkt werden.

Mängelanzeige und Beseitigung

Stellt der Mieter während der Nutzung Mängel oder Schäden fest, muss er diese dem Vermieter umgehend anzeigen. Hält sich der Mieter nicht an diese Anzeigepflicht und verschweigt gravierende Mängel, kann er unter Umständen für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zeigt er den Mangel ordnungsgemäß an und bleibt der Vermieter untätig, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung durchsetzen oder den Schaden selbst beheben und Ersatz der Kosten verlangen.

Besonderheiten bei Umbauten und Ausbauten

Viele Gewerbemieter nehmen im Laufe des Mietverhältnisses Um- oder Ausbaumaßnahmen vor, etwa zur betrieblichen Optimierung oder zur Modernisierung. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Zustimmung einholen: Umbauten sollten stets schriftlich mit dem Vermieter abgestimmt und genehmigt werden.

  • Rückbauverpflichtung: Am Ende des Mietverhältnisses kann der Vermieter verlangen, dass Einbauten zurückgebaut werden und die Räume in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.

  • Werterhaltende Investitionen: Investiert der Mieter in energetische Verbesserungen oder Ausstattung, empfiehlt sich eine schriftliche Regelung über Kostenteilung oder Ausgleichsansprüche bei Vertragsende.

Praxistipps für eine funktionierende Instandhaltung

  • Sorgfältige Vertragsprüfung: Alle Regelungen rund um Instandhaltung und Instandsetzung sollten sorgfältig geprüft und ggf. individuell angepasst werden.

  • Regelmäßige Wartungen organisieren: Wartungsintervalle und Zuständigkeiten klar festlegen – insbesondere für sicherheitsrelevante oder produktionswichtige Anlagen.

  • Schriftliche Kommunikation: Mängelanzeigen, Vereinbarungen zu Reparaturen und Abstimmungen mit dem Vermieter immer schriftlich dokumentieren.

  • Juristischen Rat einholen: Komplexe Vereinbarungen sollten vor Unterzeichnung immer rechtlich geprüft werden, um böse Überraschungen und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Fazit

Die Instandhaltung von Gewerbeimmobilien ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter ein Thema mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Eine klare, ausgewogene und transparente Regelung im Mietvertrag ist essenziell, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Werterhalt der Immobilie langfristig sicherzustellen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt und aktiv gestaltet, schafft die Basis für eine gelingende Zusammenarbeit und stabile Geschäftsbeziehungen.