Gewerberaummietvertrag prüfen: 5 Klauseln, die Unternehmen teuer zu stehen kommen
Rechtsanwalt Juri Klein, LL.M.
6/20/20252 min lesen
Praxisfall – „Die Nebenkostenfalle“
Ein Hamburger Software-Start-up zieht in neue Büroräume. Drei Monate später flattert eine Nachforderung über 14.300 € ins Haus. Grund: Eine versteckte Klausel wälzt sämtliche Instandhaltungs- und Verwaltungskosten auf den Mieter ab. Das Budget des jungen Unternehmens gerät ins Wanken – und alles nur, weil der Vertrag vor der Unterschrift nicht geprüft wurde.
Die 5 teuersten Klauseln in Gewerberaummietverträgen
1 Instandhaltung & Schönheitsreparaturen
Übliche Regel: Vermieter trägt größere Instandsetzungen, Mieter nur kleine Reparaturen.
Kostenfalle: „Der Mieter übernimmt alle Reparaturen unabhängig von Ursache und Höhe.“ – häufig unwirksam, aber bis zur gerichtlichen Klärung muss gezahlt werden.
2 Betriebskostenumlage
Pauschale schafft Kalkulierbarkeit, ist aber oft höher angesetzt.
Bei Umlage unbedingt prüfen, ob unzulässige Positionen (z. B. Verwaltung, Instandhaltung) enthalten sind.
3 Staffel- und Indexmiete
Staffelmiete: Jeder Betrag muss als absoluter Euro-Wert genannt sein; mindestens ein Jahr Abstand.
Indexmiete: Bindung an den Verbraucherpreisindex; Anpassung nur im Jahresrhythmus zulässig.
4 Options- und Kündigungsrechte
Fehlt eine Verlängerungsoption, droht nach Vertragsende die Suche nach neuen Räumen.
Sichern Sie sich ein Sonderkündigungsrecht, falls behördliche Auflagen die Nutzung unmöglich machen.
5 Umbau- und Rückbaupflichten
Wer trägt Kosten für Einbauten, Brandschutz oder Barrierefreiheit?
Rückgabe „im ursprünglichen Zustand“ kann fünf- bis sechsstellige Beträge auslösen.
Rechtlicher Hintergrund in Kurzform
§§ 535 ff. BGB bilden die Grundlage für Gewerberaummietverträge.
Instandhaltung: Eine vollständige Abwälzung auf den Mieter ist nur wirksam, wenn die Kosten branchenüblich begrenzt sind.
Betriebskosten: Zwar gilt die BetrKV unmittelbar nur für Wohnraum, Gerichte orientieren sich aber häufig an ihrer Systematik.
Staffelmiete: § 557a BGB verlangt absolute Euro-Beträge pro Staffel.
Indexmiete: § 557b BGB – schriftliche Vereinbarung und einjähriges Anpassungsintervall sind Pflicht.
Umbauten: § 539 BGB gewährt dem Mieter ein Wegnahmerecht; Rückbaupflichten müssen ausdrücklich geregelt sein.
Was ein professioneller Vertragscheck spart
Kostenrisiko Möglicher Schaden/Jahr Vermeidung durch Check
Nebenkostennachzahlung 5.000 € – 20.000 € Streichung unzulässiger Positionen
Vollwartung Aufzug ≈ 4.000 € Kostenlimit oder Ausschluss
Rückbau bei Auszug 10.000 € – 50.000 € Klare Übernahmeregelung
Ein anwaltlicher Vertragscheck kostet nur einen Bruchteil dieser Beträge und schafft Planungssicherheit.
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