BGH-Urteil: „Dach komplett erneuert" – Was Immobilienkäufer wirklich erwarten dürfen
BGH-Urteil klärt: Die Aussage „Dach komplett erneuert“ verpflichtet Verkäufer zu umfassender Sanierung – Käufer dürfen mehr als nur neue Dachhaut erwarten. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten beim Immobilienkauf gelten und worauf Sie bei Exposé-Angaben achten sollten. Immobilienkäufer
Rechtsanwalt Juri Klein LL.M.
6/26/20252 min lesen
Praxisfall – „Komplett erneuert" heißt nicht nur oberflächlich saniert
Ein Ehepaar kauft Anfang 2021 ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1974. Im Maklerexposé steht: „Das Haus befindet sich in einem sehr guten Zustand. 2009 wurde das Dach komplett erneuert." Nach dem Einzug die böse Überraschung: 2009 wurden lediglich neue Bitumenbahnen verklebt und verschweißt – von einer kompletten Erneuerung keine Spur. Das Dach entspricht noch dem Stand von 1974 und erfüllt nicht die Energieeinsparverordnung. Die Käufer fordern 20.337 € Schadensersatz für die notwendige Dacherneuerung.
Der Rechtsstreit durch drei Instanzen
Das Landgericht Leipzig gab den Käufern zunächst Recht. Das Oberlandesgericht Dresden sah das anders und wies die Klage ab – mit einer bemerkenswerten Begründung: Nach „allgemeinem Sprachgebrauch" sei unter einem „Dach" nur der äußere Abschluss des Gebäudes zu verstehen. Dämmung und Unterkonstruktion gehörten nicht dazu.
Der Bundesgerichtshof korrigierte diese Sichtweise grundlegend und verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht.
BGH stärkt Käuferrechte: Drei zentrale Erkenntnisse
Allgemeiner Sprachgebrauch ist revisibel
Der BGH stellte klar: Der „allgemeine Sprachgebrauch" ist ein Erfahrungssatz und damit vom Revisionsgericht überprüfbar. Gerichte können sich nicht einfach auf eine vermeintlich übliche Wortbedeutung berufen, ohne diese zu belegen.
Kein einheitlicher Sprachgebrauch bei „Dach komplett erneuert"
Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch, der besagt, dass „Dach komplett erneuert" nur die oberste Schicht meint. Die Bedeutung hängt vom konkreten Kontext ab – insbesondere vom Dachtyp, -aufbau und den übrigen Angaben im Exposé.
Käufer dürfen Einhaltung zwingenden Rechts erwarten
Besonders praxisrelevant: Wird eine Sanierung beworben, dürfen Käufer erwarten, dass dabei die zum Sanierungszeitpunkt geltenden Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung) eingehalten wurden – auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Exposé.
Rechtliche Einordnung für die Praxis
Sachmängelhaftung trotz Gewährleistungsausschluss
Auch wenn der Kaufvertrag einen Haftungsausschluss für Sachmängel enthält, können spezifische Angaben im Exposé zur vereinbarten Beschaffenheit werden (§ 434 BGB). Ein allgemeiner Ausschluss hebelt konkrete Zusicherungen nicht automatisch aus.
Beweislast beim Verkäufer
Behauptet der Verkäufer, er habe von falschen Maklerangaben nichts gewusst, muss er das beweisen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei ihm.
Maßstab: Verständnis des durchschnittlichen Käufers
Entscheidend ist, wie ein „redlicher und verständiger Käufer nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte" die Exposé-Angabe verstehen durfte (§§ 133, 157 BGB).
Praktische Auswirkungen für Immobilienkäufe
Für Käufer:
Exposé-Angaben sind rechtlich bindender geworden
Bei Sanierungsversprechen dürfen aktuelle Standards erwartet werden
Dokumentation aller Werbeaussagen vor Vertragsschluss empfehlenswert
Für Verkäufer:
Präzise Formulierungen im Exposé sind Pflicht
„Komplett erneuert" sollte nur verwendet werden, wenn tatsächlich umfassend saniert wurde
Haftungsausschlüsse schützen nicht vor spezifischen Zusicherungen
Checkliste: Exposé-Angaben richtig bewerten
Bei diesen Formulierungen besonders aufmerksam sein:
„komplett erneuert/saniert"
„vollständig modernisiert"
„energetisch saniert"
„nach neuesten Standards"
Nachfragen beim Verkäufer:
Welche konkreten Arbeiten wurden durchgeführt?
Wurden dabei die damals geltenden Vorschriften eingehalten?
Gibt es Rechnungen/Nachweise der Handwerker?
Wurden Genehmigungen eingeholt?
Unser Angebot: Exposé-Check vor Vertragsunterzeichnung
Vermeiden Sie teure Überraschungen durch missverständliche Werbeaussagen.
Leistungspaket Exposé-Prüfung:
Rechtliche Bewertung aller Sanierungsangaben
Empfehlungen für Nachfragen beim Verkäufer
Formulierungsvorschläge für Kaufvertrag